Endlich anerkannter Fotograf!! – ach nein, nicht ganz…

UPDATE: Mittlerweile ist der Inhalt dieses Artikels zum Glück obsolet – Fotografie ist nun auch in Österreich ein tatsächlich freies Gewerbe, siehe hier!

Man sollte es nicht für möglich halten, doch es ist (leider) schon wieder Zeit für einen Artikel übers Fotografengewerberecht…

Das Gewerbe wurde nun endlich einer Novelle unterzogen, doch ist es nun endlich frei, wie es von der Initiative „Freie Fotografie“ und tausenden Unterstützern gefordert wurde? Nun, nicht wirklich. Ja, es gab eine Lockerung der Regelung, welche vor allem bisherigen Pressefotografen hilft – waren diese bereits mindestens drei Jahre als solche tätig, können Sie ohne weitere Prüfung den Gewerbeschein für den „Vollfotografen“ beantragen, mit dem man dann tatsächlich alles und jeden fotografieren, und – vor allem – diese Fotos auch verkaufen darf.

Was ist neu und frei?

Neu ist das Gewerbe „Pressefotograf und Fotodesigner“, dieses ist frei, und kann von jederman sofort und ohne Nachweis einer entsprechenden Befähigung beantragt werden. Damit darf man dann sogenanntes „B2B“ betreiben, also Aufträge von gewerblichen Kunden annehmen.

Bedeutet konkret: Ich darf künftig (nachdem ich diesen Gewerbeschein gelöst habe) z.B. Fotos vom Chef eines Unternehmens machen, welche er für eben diese Unternehmen z.B. für die Website verwenden möchte.

Was bleibt reglementiert?

Fragt mich der gleiche Chef dann, ob ich denn auch noch ein nettes Foto als Geschenk für seine Frau machen kann, muss ich das leider ablehnen, und ihn an einen der „Vollfotografen“ verweisen.

Es kommt aber noch besser, denn: Es wurde der Begriff der „Risikofotografie“ erschaffen, und diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

Die Risikofotografie (Fotografieren ohne Auftrag mit der Absicht, diese später verkaufen zu
können) ist nur dem „Berufsfotografen“ gestattet. Dies ergibt sich aus der Formulierung des §
150 Abs.5 GewO. Der Gesetzgeber spricht hier vom „tätig werden“, bei der Risikofotografie
ist der Fotograf bereits tätig gewesen, wenn er seine Aufnahmen bzw. die Rechte daran zum
Verkauf anbietet oder verkauft.

Von der falschen Grammatik in diesem Satz mal abgesehen heißt das also: In die Landschaft stellen, ein Foto machen, um dieses Foto anschließend zum Verkauf anzubieten, ist mit diesem neuen (freien) Gewerbeschein – lt. aktuell gültiger Interpretation – verboten! Also nicht erst das Anbieten der Fotos zum Verkauf (was nur an Firmenkunden ohnehin schon schwierig und lächerlich genug wäre), sondern bereits das Erstellen der Fotos!

Würde ich also nun meine Fotos hier online zum Kauf anbieten, wäre das aus Sicht der Innung illegal – selbst dann, wenn ich den Verkauf auf Firmenkunden einschränken würde. Denn ich hätte ja nicht explizit per Auftrag eines Firmenkunden fotografiert, sondern eben „Risikofotografie“ betrieben. Ich Böser.

…und warum das Alles?

Wenn man nach der Begründung fragt, gibt es schriftlich festgehalten erstmal keine – ist halt einfach so, Punkt aus. „Inoffiziell“ heißt es dann, dass man nach 3 Jahren offizieller Praxis als „Pressefotograf und Fotodesigner“ wohl genug Kompetenz gesammelt hat, um auch auf die armen Konsumenten losgelassen zu werden, die ja vor schlecht ausgebildeten Fotografen beschützt werden müssen.

Impliziert also: Ein Konsument, der ein von mir gemachtes Foto sieht, und dieses kaufen möchte – der hat ja keine Ahnung! Da kann er hundert mal davor stehen und es für gut empfinden, es ist nicht gut – er weiß es nur nicht! Denn es ist ja nicht von einem „Vollfotografen“ gemacht, also kann es gar nicht gut sein!

Sollte man sich jetzt fragen wie Bitesnich (Österreicher und Autodidakt) & Co problemlos international erfolgreich sind – OHNE Gewerbeschein – darf man natürlich keine Antwort erwarten.

Auch nicht auf die Frage warum man die Entscheidung für oder gegen einen Fotografen – wie in hunderten anderen Branchen auch – nicht dem mündigen Konsumenten überlassen kann.

Und auch nicht darauf welchen Sinn es macht, wenn die gleiche Person dann nach drei Jahren die volle Gewerberechtigung – ohne weitere Prüfung! – erhält! Denn ob man in diesen 3 Jahren tatsächlich (erfolgreich) tätig war, kann natürlich kein Mensch prüfen, und ist somit in Wahrheit dann doch wieder völlig irrelevant.

Ja, ich werde diesen Gewerbeschein zwangsläufig beantragen, und damit auch die jährlichen Zwangsmitgliedschaftsbeiträge an die Fotografeninnung bezahlen – genau an die Leute, die immer noch mit Händen und Fußen versuchen, mir meine Tätigkeit so unmöglich wie möglich zu machen! Weil es die einzige (legale) Chance ist die ich habe, um zumindest teilweise in diesem Land beruflich als Fotograf tätig zu werden. Mit welcher Begeisterung ich das tun werde – nun, ich denke man musste bei meinen Ausführungen nicht besonders zwischen den Zeilen lesen, um sich das vorstellen zu können.

Einfach die Prüfung machen…?

Und noch der Ordnung halber, man könnte ja jetzt auch sagen: Mein Gott, dann mach doch einfach die Prüfung für den Vollfotografen: Obwohl ich bereits seit > 10 Jahren fotografiere, einen fünstelligen Betrag in meine Ausrüstung investiert und  mir sehr viel Wissen angeeignet habe und auch bereits seit > 10 Jahren (in anderer Branche, die mich in meiner Tätigkeit zum Glück nicht einschränken möchte) selbstständig tätig bin – diese Prüfung könnte ich nicht erfolgreich ablegen. Denn mal ganz davon abgesehen dass man sie vor genau den Leuten ablegen muss, welche sich diese Bestimmungen haben einfallen lassen, wird immer noch Wissen abgefragt, welches ich nicht habe, und niemals in meiner weiteren beruflichen Laufbahn benötigen werde – u.a. chemische Entwicklung von Filmen im Labor, und die Handhabung von Großformat/Fachkameras. Und ich bin nicht gewillt mir (für teueres Geld in entsprechenden zeitraubenden Schulungen) dieses für mich völlig wertlose Wissen anzueignen.

In diesem Sinne: Kollegiale Grüße an die Fotografeninnung – ich „freue“ mich schon auf die „Zusammenarbeit“!

 

2 Kommentare
  1. Thomas
    Thomas sagte:

    Ein toller Beitrag!

    Mir selbst war das garnicht bewusst, dass das so ist, trotzdessen trifft es mich nicht unwesentlich.

    Typisch Österreich könnte man hier sagen und das tue ich auch! Die Angst der alten Fotografen, dass Ihnen was vom Kuchen weggenommen werden könnte, ist eben nicht unberechtigt. Doch da kommt ihnen die Österreichische Menthalität zugute: Nicht Qualität setzt sich durch, sondern der der vorher da war. Am Ende profitiert davon nur ein kleiner „elitärer“ Kreis und das auf Kosten ALLER Anderen.

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