Das Land der begrenzten Möglichkeiten

Als höchst ambitionierter Hobbyfotograf mache ich mich natürlich alle paar Monate mal schlau, ob sich bezüglich des Gewerberechts in unserem schönen Österreich Neues tut. Für alle, die es noch nicht wissen sollten: Fotograf ist bei uns ein konzessioniertes Gewerbe, was bedeutet, dass man den Gewerbeschein nur bekommt, wenn man zuvor eine Prüfung abgelegt hat.

Mit Prüfung zum Gewerbeschein – ganz einfach?

Nun könnte man meinen, dass diese Prüfung wohl kein Problem sein sollte. Wer gut fotogtrafieren kann, wird wohl auch diese Prüfung schaffen. Wohl kaum. Unsere Gewerbeordnung ist nämlich noch nicht ganz in diesem Jahrtausend angekommen. Um Berufsfotograf zu werden, muss man nämlich u.a. auch den Umgang mit Mittel- und Vollformatkameras beherrschen, und s/w Aufnahmen im Labor entwickeln. Natürlich völlig unabhängig davon, ob man diese Fertigkeiten (die natürlich grundsätzlich nur vorteilhaft sein können) jemals benötigen würde. Abgesehen davon legt man die Prüfung vor Berufsfotografen – also künftigen Kollegen bzw. Konkurrenten ab. Noch Fragen?

Weitere Fakten

Ich könnte jetzt noch weiter ausholen, doch ich bin im Zuge meiner Netzsuche auf folgenden Blogeintrag von Georg Holzer gestossen, den ich allen Interessierten empfehlen möchte.

Ich kann allem, was hier gesagt wird, nur vollinhaltlich zustimmen. Man muss sich einmal, um zu realiseren, wie verstaubt und rückständig unsere Gewerbeordnung ist, folgendes vor Augen führen:

Im Gegensatz zur Fotografie ist Film- und Videoproduktion ist ein freies Gewerbe! Sprich man kann einfach einen Gewerbeschein lösen, und darf dann Videos erstellen, und diese verkaufen! Fotos nada, dafür muss man erst die Prüfung ablegen!

Bedeutet: Mit einem Gewerbeschein für Filmproduktion dürfte ich mit meiner EOS 5D Mark II (mit der man ja auch HD-Videos aufnehmen kann) zu einer Hochzeit gehen, mit ihr Videos machen, und diese dann verkaufen. Sobald ich im Zuge der Erstellung der Videos aber auch Fotos mache – also während der Aufnahme den Auslöseknopf drücke! – , und diese Fotos dann anbiete, mache ich mich aus gewerberechtlicher Sicht strafbar! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen…

Bemerkenswert finde ich in diesem Zusammenhang auch folgenden Beitrag der Wirtschaftskammer aus dem Jahr 1998(!) mit dem Titel „Audiovisions- und Filmindustrie Oberösterreich im Vormarsch“, in dem man gleich im ersten Absatz lesen kann:

In der ersten Hälfte der 90er Jahre entstanden viele neue Produktionsunternehmen, die einerseits als Reaktion auf die geänderte Marktsituation zurückzuführen sind, andererseits durch die Liberalisierung der Gewerbeordnung (Wegfall der Befähigungsprüfung) gefördert wurden. In den letzten 2 bis 3 Jahren verlangten die neuen Privatfernsehkanäle nach geeigneten Produzenten und sorgten daher von dieser Seite für einen weiteren Aufschwung des Berufsstandes.

Aufschwung des Berufsstandes durch Wegfall der Befähigungsprüfung! Liebe Leute in der Wirtschaftskammer: Wäre es nicht an der Zeit, über 10 Jahre nach dieser Liberalisierung in der Filmindustrie für den gleichen Aufschwung im Stande der Fotografen zu sorgen?

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